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      Meldung vom 02.02.2022

      die medienanstalten: Für mehr Qualitätsinhalte in den Medien und gegen Hass und Hetze im Internet

      Themenschwerpunkte der Medienanstalten im Jahr 2022

      Auch im dritten Jahr der Corona-Pandemie wird so viel gesurft und ferngesehen wie noch nie zuvor. Gleichzeitig nimmt die Konfrontation von Nutzerinnen und Nutzern mit Hass, Hetze und Desinformation im Internet kontinuierlich zu. Der am 7. November 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag steht nach dem erfolgreichen Abschluss des im Laufe des Jahres 2021 erfolgten Satzungsprozesses der Medienanstalten nun im Praxistest.

      „Hass und Hetze sowie Desinformation sind eine ernsthafte Gefahr für den demokratischen Meinungsbildungsprozess in unserer Gesellschaft und eine Herausforderung für den Jugendmedienschutz. Dem werden die Medienanstalten auf allen Ebenen konsequent begegnen: in der Aufsicht mit den Mitteln des Medien- und JugendmedienStaatsvertrags, in der Prävention und in der Aufklärung über die verschiedenen Medienkompetenzprojekte der Landesmedienanstalten. Gleichzeitig gilt es kontinuierlich zu prüfen, ob die gesetzlichen Aufsichtsinstrumente angesichts aktueller Diskussionen, wie der um den Messenger-Dienst Telegram, noch die richtigen sind. Dabei gilt es, vor allem auch den Schutz der Meinungsfreiheit im Blick zu behalten“, erläutert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten die Schwerpunkttätigkeiten für 2022.

      Weitere Themenschwerpunkte werden 2022 sein:

      Medienstaatsvertrag im Praxistest
      Der Medienstaatsvertrag hat neue Regulierungsinstrumente festgeschrieben und den Medienanstalten die Aufsicht dazu übertragen. Durch die Verabschiedung von konkretisierenden Satzungen und durch die Anpassung der gemeinsamen internen Verfahrensabläufe, haben sich die Medienanstalten fachlich und organisatorisch auf die neuen Aufgaben eingestellt. Nun befindet sich der Medienstaatsvertrag in seiner Bewährungsprobe.

      Regulierung von Intermediären
      Mit ersten Entscheidungen zur diskriminierungsfreien Darstellung von Inhalten Dritter in Suchmaschinen, haben die Medienanstalten begonnen die neue Intermediäre-Regulierung des Medienstaatsvertrags anzuwenden. Nach Inkrafttreten der Intermediäre-Satzung zum 1. Januar 2022 werden die Medienanstalten nun die Einhaltung der Transparenzbestimmungen verstärkt in den Blick nehmen. Ebenfalls im ersten Halbjahr werden die Ergebnisse einer Studie zur Transparenz von Medienintermediären aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern erwartet.

      Plattformregulierung und Public-Value-Inhalte
      Das Verfahren zur Bestimmung von privaten Public Value-Inhalten, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, wird voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals abgeschlossen werden. Auf Benutzeroberflächen ist sodann in einem nächsten Schritt die leichte Auffindbarkeit dieser Inhalte sicherzustellen und durch die Medienanstalten zu kontrollieren. Zu prüfen sind auch die neuen Anforderungen an Medienplattformen, wie etwa die Transparenz der Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden.

      Europäische und nationale Gesetzgebung aktiv begleiten
      Auch im Jahr 2022 werden für die Medienanstalten wichtige Gesetzgebungsvorhaben diskutiert. Mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Medienkonzentrationsrechts stehen auf nationaler Ebene bedeutende gesetzliche Modernisierungsvorhaben an. Darüber stehen auf europäischer Ebene der Digital Services Act, der Digital Markets Act sowie der European Media Freedom Act im Fokus der Medienanstalten, wobei die Verhandlungen zum Digital Services Act mit dem Trilogverfahren nunmehr in die entscheidende Phase gehen.

      Kohärente Regulierung sichern
      Die Medienanstalten unterstützen das Vorhaben der Regierungsfraktionen auf Bundesebene zur Einrichtung einer Bund-Länder AG, um eine Kohärenz von Landes-, Bundes- und Europarecht sicherzustellen.

      Weitere Infos und zum download www.die-medienanstalten.de

      Meldung vom 02.02.2022