Liebe Leserinnen und Leser,
unser Newsletter informiert Sie über aktuelle Ausschreibungen, Wettbewerbe, Veranstaltungen und Projekte aus verschiedenen medienpädagogischen Angeboten. Das Film & Medienbüro Niedersachsen stellt diesen Newsletter im Auftrag der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusammen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.medienpaedagogischeratlas-niedersachsen.de
Wenn Sie medienpädagogische Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Projekte planen, die im Medienpädagogischen Atlas Niedersachsen veröffentlicht werden sollen, bitten wir Sie um die Zusendung von Informationen. Gerne veröffentlichen wir auch Projektberichte und Beiträge aus der medienpädagogischen Praxis (mit Fotos). Informationen bitte an info@medienpaedagogischeratlas-niedersachsen.de
Der nächste Newsletter erscheint am 20. Juni 2019.
- Tagungen und Seminare
ganz schön FAKE
Bewerbungsschluss für kostenlose Filmworkshops: 2. Oktober 2026
Einsendeschluss Kurzfilme: 15. Februar 2027
Beim inklusiven Schüler*innen-Kurzfilmwettbewerb mit kostenlosen Workshops in Niedersachsen setzen sich Schulklassen künstlerisch mit den großen und kleinen Herausforderungen unserer Zeit auseinander. Eingeladen sind niedersächsische Schülerinnen und Schüler.
Echt oder unecht? Gerücht oder Wahrheit? Falsche oder richtige Freund*innen? Ob analog oder digital, mit oder ohne KI – Fake hat viele Gesichter. Gesucht werden Ideen von Schüler:innen zu "ganz schön FAKE".
Kostenlose Workshops: Teilnehmen können alle 7. bis 10. Klassen aus Regel- und Förderschulen* in Niedersachsen sowie die Berufseinstiegsklassen. Außerdem gibt es Online-Filmworkshops für Lehrkräfte.
Veranstalter
Der inklusive Kurzfilmwettbewerb für Schüler*innen ist ein Projekt von Blickwechsel e. V. - dem Verein für Medien- und Kulturpädagogik in Göttingen in Zusammenarbeit mit Königsworth Medienbüro Hannover.
Alle Infos: https://ganz-schoen-anders.org
- Wettbewerbe
Ausweg gesucht - Kreativwettbewerb 2026
Einsendeschluss: 23. August 2026
Eingereicht weden können Filmen und Texte, die sich mit Krisen und möglichen Auswegen im Leben junger Menschen beschäftigen.
Welche Krise dein Film oder Text behandelt, bleibt den Teilnehmenden überlassen. Wichtig ist, dass ein Thema gewählt wird, das dich bewegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du von eigenen Erfahrungen erzählst, etwas aus deinem Umfeld aufgreifst oder ein Thema behandelst, das du für wichtig hältst. Bitte beachte, dass der besonderen Fokus auf lösungsorientierte Ansätze liegt.
- In der Kategorie Film ist das Format frei wählbar
- In der Kategorie Text werden vor allem literarische oder sachliche Texte mit einem klaren inhaltlichen Fokus. gesucht.
Teilnahmebedingungen:
- Alter: 15 bis 25 Jahre
- Wohnort: Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen oder Nordrhein-Westfalen
- Filme: max. 5 Minuten Länge
- Texte: max. 2.000 Wörter
Die kreativsten Beiträge werden mit jeweils 1.000 € prämiert. Alle ausgezeichneten Werke werden im Rahmen einer festlichen Preisverleihung im Kino gefeiert – mit großer Leinwand, Publikum und Bühne.
Weitere Infos und zur Anmeldung unter: www.ausweggesucht.de
- Sonstiges
Digitalpakt Schule: Gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte – Bremen und Niedersachsen schließen Kooperationsvereinbarung
Bei der Umsetzung des Digitalpakts Schule werden die Länder Niedersachsen und Bremen eng zusammenarbeiten. Das geht aus einer Kooperationsvereinbarung hervor, die Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung, Dr. Claudia Bogedan, unterzeichnet haben.
Insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte beider Bundesländer soll die Zusammenarbeit forciert werden, wie dem Vereinbarungstext zu entnehmen ist. Unter anderem soll geprüft werden, ob eine gemeinsame länderübergreifende Plattform für Onlinekurse, Webinare oder andere Formen der Online-Qualifizierung von Lehrkräften im Rahmen des Digitalpakts Schule entwickelt werden kann. Zudem wird eruiert, inwieweit die beiden Länder bei der Überarbeitung von Bildungsplänen zusammenarbeiten können. Neben dem Digitalpakt Schule bildet die KMK-Strategie „Bildung in der Digitalen Welt“ die Grundlage der Kooperationsvereinbarung. In dieser haben sich die Länder das Ziel gesetzt, ihre Lehrkräfte fit für den Einsatz digitaler Medien zu machen und die Lehrpläne an die KMK-Strategie anzupassen.
„Niedersachsen und Bremen pflegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Bildungsfragen – es ist daher konsequent und zielführend, dass wir gerade auch das Lehren und Lernen in einer zunehmend digitalen Welt gemeinsam ausgestalten“, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Gute Ideen und Konzepte zu teilen und zusammen noch besser zu machen, ist eine der großen Chancen, die wir nutzen sollten. Bei der Fort- und Weiterbildung können wir positive Synergien schaffen. Bereits jetzt nehmen jährlich 20.000 niedersächsische Lehrkräfte an Fortbildungen rund um das Thema Medienbildung teil, das ist ein gutes Fundament, auf dem wir aufbauen können. Aber auch wichtige andere Begleitmaßnahmen, die den Digitalpakt Schule nachhaltig gestalten, sind länderübergreifend effizienter realisierbar. Dies gilt z. B. für die Bereitstellung digitaler Unterrichtsmedien ebenso wie für Entwicklung von Unterrichtsbeispielen und Medienbildungskonzepten.“
„Wir haben uns im Rahmen des Digitalpaktes sehr viel vorgenommen. Das gilt sowohl für die schnell auszubauende technische Infrastruktur im Land Bremen als auch für die notwendigen Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte. Das Feld ist sehr umfangreich. Im Bremer Landesinstitut für Schule werden Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen angepasst und weiterentwickelt, mit denen Lehrkräfte digitale Medien für ihren jeweiligen Fachunterricht professionell und didaktisch sinnvoll nutzen sowie inhaltlich reflektieren können. Es haben aber auch schon zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden, beispielsweise ein Blended Learning-Angebot (Präsenz-Lernszenarien wie ein Seminartag und virtuelle Online-Lernsettings wie Webinare oder Tutorials in der Schulleitungsqualifizierung, eine auf Itslearning basierende didaktische Aufbereitung inklusiver Unterrichtsangebote für den Deutschunterricht (WIDu) und die Neuauflage der „Media-Coach-Qualifizierung“. Zudem war die erste Veranstaltungsreihe zu „Calliope“ ein im wahrsten Sinne des Wortes voller Erfolg. Viele Angebote sind in Planung und wir freuen uns auf die Kooperation mit Niedersachsen, die sicherlich viele Anregungen und Synergien hervorbringen wird“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung des Landes Bremen.
Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen zur Verfügung. Für das Land Bremen sind Mittel aus dem Digitalpakt in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro vorgesehen. Die Förderung über den Digitalpakt Schule läuft bis 2024.
(Quelle: P.M. vom 22.05.2019 Niedersächsisches Kultusministerium)
Digitalpakt: 522 Millionen Euro für die Verbesserung der schulischen IT-Bildungsinfrastruktur
Die Niedersächsische Landesregierung wird den „Digitalpakt Schule“ zügig umsetzen. Das hat Niedersachsens Kultusminister Tonne nach einer Kabinettsbefassung mit dem Digitalpakt am 30. april 2019 bekanntgegeben. „Die Förderanträge können ab August 2019 gestellt werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie, über die die Schulträger ab diesem Zeitpunkt Mittel beantragen können, ist in der Vorbereitung“, so Kultusminister Tonne.
Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen bis 2024 über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten. Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Interesse von Schulen und Schulträgern sei gewährleistet, dass das Antragsverfahren schlank gehalten werde und die Mittel schnell fließen könnten. Gleichzeitig werde eine hohe pädagogische Qualität gesichert, führte Kultusminister Tonne aus. Verwaltungstechnisch werde die Abwicklung über eine erweiterte Version der den Kommunen bekannten Software „KIP-Manager“ organisiert. Mit dieser setzt das Niedersächsische Innenministerium derzeit die Kommunalen Investitionsprogramme KIP I und KIP II um.
Die Verwendungszwecke der Mittel seien über die Bund-Länder-Vereinbarung wie auch über die Förderrichtlinie des Landes klar definiert, erläuterte der Kultusminister weiter.
Tonne: „Es geht um den Aufbau nachhaltiger Strukturen wie WLAN-Ausleuchtung, digitale Lernplattformen, Anzeigegeräte in Klassenräumen wie zum Beispiel interaktive Tafeln, aber auch digitale Arbeitsplätze insbesondere in der berufsbezogenen Ausbildung und in den Naturwissenschaften.“
Die Anschaffung von mobilen Endgeräten wie Tablets sei erst nachrangig möglich, wenn eine Schule bereits die dafür erforderliche Infrastruktur vorhalte. „Zudem arbeiten wir an Regelungen, um abzusichern, dass wir mit Blick auf den Einsatz mobiler Endgeräte keine soziale Spaltung bekommen. Wir werden die Bezuschussung der Anschaffung von digitalen Endgeräten für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen regeln. Hierfür erarbeiten wir derzeit ein tragfähiges Konzept.“
Der Richtlinienentwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Digitalpakt sieht die Förderung der Schulen über zwei Säulen vor: Zum einen soll es einen Sockelbetrag von 30.000 Euro für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Mit diesen rund 90 Millionen Euro oder rund 19 Prozent der Gesamtsumme steht den Schulen ein Basisbetrag zur Verfügung. Der Sockel muss vom Schulträger jeder einzelnen Schule verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag.
Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Kommunen entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Damit kann der Schulträger gezielte Förderungen der digitalen Bildungsinfrastruktur entlang der schulischen Realität vor Ort vornehmen.
Mit Blick auf die inhaltlichen Ziele des Digitalpaktes verdeutlichte Kultusminister Tonne, dass es bei diesem „ausdrücklich nicht um die Digitalisierung von Schule“ gehe. Die Ergänzung bewährter Lernformen werde angestrebt, nicht deren Ersatz. „Digitale Medien sind ein Lernwerkzeug von vielen. Kein digitales Lernwerkzeug anzubieten, wäre realitätsfern und würde die Schülerinnen und Schüler auch nicht optimal für das Berufsleben vorbereiten. Die Nutzung digitaler Medien ist allgegenwärtig und sie verändert auch das Lernen“, unterstrich Tonne. Und: „Wir verfolgen in Niedersachsen das Ziel, Lernen mit und über Medien dort einzubinden, wo es pädagogisch sinnvoll oder notwendig ist. Es geht um Lehren und Lernen in einer zunehmend digitalen Welt.“ Aus diesem Grunde seien Medienentwicklungspläne und Medienbildungskonzepte integraler Bestandteil des Förderprogramms.

